Falsche Angaben bei der Wohnungsbewerbung können zur Kündigung führen

Wer eine Mietwohnung beziehen möchte, sollte seine finanziellen Verhältnisse korrekt angeben. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS weist darauf hin, dass im schlimmsten Fall sogar eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. In Hessen konnte eine solche Kündigung lediglich aufgrund besonderer Umstände verhindert werden.

(Amtsgericht Gießen, Az. 42 C 273/21)

Der Fall:
Ein Paar gab in seiner Selbstauskunft ein Nettoeinkommen von 3.900 Euro aus einem Beamtenverhältnis und zusätzlich 2.200 Euro aus einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft an. Während das Beamtengehalt zutraf, war das zweite Einkommen nicht mehr vorhanden. Als der Vermieter von der falschen Angabe erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Er begründete dies damit, dass er den Vertrag in Kenntnis der wahren Umstände nicht abgeschlossen hätte.

Das Urteil:
Das Amtsgericht stellte klar, dass die bewusste Angabe falscher Tatsachen eine erhebliche Verletzung vorvertraglicher Pflichten darstellt. Dennoch entschied es nach einer Abwägung der Interessen, dass das Beamtengehalt von 3.900 Euro mehr als ausreichend war, um die monatliche Miete von 1.500 Euro zu begleichen. Die Zahlungsfähigkeit war somit nie gefährdet. Das Paar durfte die Wohnung behalten.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/ Veröffentlicht am 01.09.2025

Siehe auch  Transporter mit dem Anhänger - Ladegut richtig sichern