ACV unterstützt Führerscheinreform, fordert aber klare Standards

Der ACV Automobil-Club Verkehr bewertet die vom Bundeskabinett angestoßene Führerscheinreform mit Zustimmung, aber auch mit klaren Vorbehalten. Grundsätzlich unterstützt der Club das Vorhaben, den Erwerb des Pkw-Führerscheins moderner, digitaler und kostengünstiger zu gestalten. Vorgesehen sind unter anderem mehr Transparenz bei Fahrschulpreisen und Erfolgsquoten, digitale Lernangebote in der Theorie, flexiblere Regeln für Sonderfahrten, verkürzte praktische Prüfungen sowie eine Experimentierklausel für private Übungsfahrten mit nahestehenden Personen.

Aus Sicht des ACV ist es richtig, die Kosten für den Führerschein zu senken. Gerade für junge Menschen, Auszubildende und Menschen im ländlichen Raum sei er oft eine entscheidende Voraussetzung für Mobilität, Ausbildung und gesellschaftliche Teilhabe. Zugleich warnt der Club davor, die Qualität der Fahrausbildung aus Kostengründen zu schwächen.

ACV-Geschäftsführer Holger Küster machte deutlich, dass der Führerschein kein Luxus werden dürfe. Es sei daher sinnvoll, Kostenstrukturen zu hinterfragen, bürokratische Hürden abzubauen und Fahrschülerinnen und Fahrschülern mehr Orientierung zu bieten. Bezahlbarkeit und Verkehrssicherheit dürften jedoch nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wer zwar weniger bezahle, am Ende aber schlechter auf den Straßenverkehr vorbereitet sei, habe nichts gewonnen.

Positiv beurteilt der ACV vor allem die geplante Veröffentlichung von Fahrschulpreisen und Bestehensquoten. Eine zentrale und transparente Darstellung der einzelnen Kosten könne helfen, Angebote besser zu vergleichen und die realistischen Gesamtkosten eines Führerscheins besser einzuschätzen. Auch Angaben zu Erfolgsquoten können nach Einschätzung des Clubs eine hilfreiche Orientierung bieten, sofern sie sachlich eingeordnet werden.

Küster betonte, dass mehr Preistransparenz die Vergleichbarkeit erhöhe und die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher stärke. Wer sich für eine Fahrschule entscheide, müsse Preise nachvollziehen und Leistungen realistisch bewerten können. Zugleich dürften Bestehensquoten nicht losgelöst betrachtet werden, weil auch regionale Unterschiede, unterschiedliche Ausbildungskonzepte und individuelle Lernvoraussetzungen eine Rolle spielten.

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Kritisch sieht der ACV die Möglichkeit, den Theorieunterricht künftig weitgehend oder sogar vollständig digital zu absolvieren. Digitale Angebote könnten die Ausbildung durchaus sinnvoll ergänzen und flexibler machen. Sie dürften aber nicht dazu führen, dass der persönliche Austausch, pädagogische Begleitung und die Vermittlung von Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr an Bedeutung verlieren.

Holger Küster wies darauf hin, dass Fahrausbildung weit mehr sei als das reine Bestehen einer Prüfung. Verkehrsregeln ließen sich zwar digital vermitteln, Rücksichtnahme, Gefahrenbewusstsein und verantwortliches Verhalten entstünden jedoch auch durch Diskussionen, Nachfragen und direkte Rückmeldungen. Nach Auffassung des ACV lassen sich diese Aspekte im persönlichen Austausch besonders wirksam vermitteln. Deshalb brauche es auch bei digitalen Lernformaten verbindliche Qualitätsstandards und verlässliche Lernstandskontrollen.

Mit Zurückhaltung bewertet der ACV außerdem die geplante Flexibilisierung der Sonderfahrten. Fahrten bei Dunkelheit, auf Autobahnen und auf Landstraßen vermittelten wichtige Erfahrungen, auf die Fahranfängerinnen und Fahranfänger besonders angewiesen seien. Eine flexiblere Gestaltung könne zwar sinnvoll sein, dürfe aber nicht dazu führen, dass entscheidende Verkehrssituationen seltener praktisch geübt würden. Der Club plädiert deshalb dafür, die Folgen einer solchen Änderung genau zu beobachten und bei negativen Entwicklungen nachzusteuern.

Küster verwies darauf, dass der Straßenverkehr immer komplexer werde. Sonderfahrten bereiteten auf Situationen vor, mit denen Fahranfänger nicht erst alleine konfrontiert werden sollten. Wenn feste Vorgaben für deren Anzahl gelockert würden, müsse dennoch sichergestellt bleiben, dass die notwendige Fahrpraxis tatsächlich erreicht werde.

Die vorgesehene Experimentierklausel für private Übungsfahrten mit Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen hält der ACV grundsätzlich für sinnvoll, allerdings nur unter klar definierten Bedingungen. Voraussetzung seien aus Sicht des Clubs eine ausreichende professionelle Grundausbildung, eine bestandene Theorieprüfung, eindeutige Anforderungen an die Begleitpersonen sowie eine strukturierte Dokumentation der Übungsfahrten.

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Zusätzliche Fahrpraxis könne hilfreich sein, brauche aber einen sicheren Rahmen, so Küster. Private Übungsfahrten dürften die professionelle Ausbildung nicht ersetzen, sondern allenfalls ergänzen. Das setze voraus, dass die Begleitpersonen geeignet seien, die Grundlagen bereits sicher beherrscht würden und die Fahrschule weiterhin die Steuerung der Ausbildungsqualität übernehme.

Darüber hinaus fordert der ACV im weiteren Gesetzgebungsverfahren verbindliche und standardisierte Lernstandskontrollen. Wenn Theorieunterricht stärker digitalisiert, Präsenzpflichten reduziert und Ausbildungswege flexibler gestaltet würden, müsse zuverlässig überprüft werden, ob Fahrschülerinnen und Fahrschüler tatsächlich prüfungsreif sind.

Küster machte abschließend deutlich, dass eine gute Vorbereitung auf die Prüfung die Chancen erhöhe, diese direkt beim ersten Versuch zu bestehen. Das spare Zeit, Geld und Frust. Deshalb dürfe die Reform nicht nur auf günstigere Zugänge abzielen, sondern müsse ebenso auf eine verbindliche Qualitätssicherung setzen. Eine zeitgemäße Fahrausbildung solle digitaler und bezahlbarer werden, vor allem aber sicher bleiben.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von ACV Automobil-Club Verkehr/Veröffentlicht am 20.05.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.