Basics zur Arbeitssicherheit

Unfälle ereignen sich nicht, sie werden verursacht! Die Folgen sind persönliches Leid, Ausfallzeiten und Probleme, die Lücke durch den fehlenden Mitarbeiter zu schließen. Die Methoden der Arbeitssicherheit ermöglichen es, hier vorbeugend tätig zu werden. Sie hinterfragen Gefahren, Ursachen und Gründe. Risiken lassen sich damit häufig schon erkennen, bevor sie wirksam werden.

Da gesunde, unversehrte Mitarbeiter das wertvollste Kapital sind, das ein Unternehmen besitzt, sollte die Arbeitssicherheit in der Unternehmenskultur eine zentrale Rolle spielen. Unfallursachen, die auf mangelnde technische Sicherheit zurückzuführen sind, gilt es, wirksam zu minimieren. Im Folgenden gehen wir etwas näher auf die Frage ein, wie sich eine effektive Arbeitssicherheit definiert und welche Rahmenbedingungen hierfür existieren.

Arbeitssicherheit ist Arbeitgeberverantwortung: Die gesetzlichen Pflichten

Im europäischen und deutschen Gesetzes- und Vorschriftenwerk ist der Arbeitgeber verantwortlich und zuständig für die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz. Bei der Erfüllung seiner Pflichten wird er unterstützt und beraten durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Die Pflicht zur Bestellung dieser Berater in ihrer jeweiligen Funktion geht auf das Arbeitssicherheitsgesetz zurück. Sowohl Fachkräfte für Arbeitssicherheit als auch Betriebsärzte unterstützen und beraten Unternehmer in allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsvorsorge.

Zusätzlich zum Arbeitssicherheitsgesetz verpflichten zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften den Arbeitgeber, für entsprechende Arbeitssicherheit zu sorgen. Das Arbeitsschutzgesetz ist wesentlicher Bestandteil dieses Systems und formuliert grundsätzliche Anforderungen. Zentrales Instrument der Arbeitssicherheit ist die Gefährdungsbeurteilung, die in jedem Unternehmen durchgeführt und dokumentiert werden muss. Der Arbeitgeber ist zu Erhebungen verpflichtet, die eine Aussage darüber erlauben, ob und in welchem Umfang in seinem Unternehmen bzw. bei der Betriebsausstattung Gefährdungen und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren bestehen.

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Diese Gefährdungsbeurteilung stellt wiederum die Basis für die Beratung durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte dar. Sie betrachten die Gegebenheiten vor Ort und erarbeiten auf die betrieblichen Verhältnisse abgestimmte und geeignete Maßnahmenvorschläge zur Minimierung bzw. Beseitigung von Unfallgefahren.

Arbeitssicherheit in der Praxis

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber also dazu, eine Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen im Betrieb durchzuführen. Dabei muss er ermitteln, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung wird sowohl im Arbeitsschutzgesetz als auch in zahlreichen weiteren Rechtsnormen spezifiziert.

Wenn in einem Unternehmen beispielsweise mit biologischen Arbeitsstoffen umgegangen wird oder die Vorschriften des Mutter- oder Jugendarbeitsschutzes zur Anwendung kommen, sind zusätzliche Betrachtungen von Gefährdungen und Belastungen unter ganz speziellen Gesichtspunkten erforderlich. Eine weitere Dimension der Gefährdungsbeurteilung bringt die Betriebssicherheitsverordnung mit sich. In ihr wird der Schwerpunkt auf die Sicherheit von Arbeitsmitteln, also Werkzeuge und Anlagen, gelegt.

Tätigkeitsspezifische Analysen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung muss für die verschiedenen Tätigkeiten im Unternehmen durchgeführt werden. Für unterschiedliche Arbeitsplätze mit gleichen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis der Überprüfung der Maßnahmen müssen vom Arbeitgeber dokumentiert werden. Die Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung bildet dann die Grundlage für die Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes.

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung sinnvoll?

Die Arbeitsschwerpunkte im betrieblichen Arbeitsschutz leiten sich aus den Ergebnissen der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung ab. Bei der Ermittlung und Beurteilung der an den Arbeitsplätzen wirkenden Belastungs- und Gefährdungsarten werden diverse Faktoren betrachtet, etwa mechanische Gefährdungen, elektrische Gefährdungen, chemische Gefährdungen, biologische Gefährdungen, Klima, Lärm und Beleuchtung. Zudem sind psychische Belastungsfaktoren wie Ermüdung, Monotonie und Stress sowie organisatorische Bedingungen (Arbeitsorganisation, betriebliche Arbeitsschutzorganisation etc.) zu beachten.

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Wer führt die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb durch?

Grundsätzlich richtet sich das Regelwerk an den Arbeitgeber. Das heißt, er ist in der Pflicht und ihm werden mögliche Versäumnisse angelastet. In der Praxis hat sich jedoch erwiesen, dass eine Gefährdungsbeurteilung nur zu einem aussagekräftigen Dokument werden kann, wenn im Team an einem Strang gezogen wird.

Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte und auch die Mitarbeiter sind fachkundige Berater, denn jeder trägt aus seinem Blickwinkel notwendige Informationen bei.