Ford Kuga PHEV: Vergleich zur Rückabwicklung erzielt

Dr. Stoll & Sauer hat im Zusammenhang mit einem Ford Kuga Plug-in-Hybrid eine außergerichtliche Einigung erreicht. In dem Fall erklärte sich ein Autohändler bereit, den Kaufvertrag über einen Ford Kuga Duratec PHEV rückabzuwickeln. Aus Sicht der Kanzlei hat dieser Vergleich Signalwirkung für viele Halter des Modells, denn der Plug-in-Hybrid steht seit Monaten wegen sicherheitsrelevanter Mängel, Brandrisiken und deutlicher Nutzungseinschränkungen in der Kritik. Auf diese Problemlage hatten zuletzt unter anderem der ADAC am 8. April 2026 sowie auto motor und sport am 19. März 2026 hingewiesen. Die Kanzlei sieht darin ein wichtiges Zeichen für Verbraucher, deren Fahrzeuge wiederholt von Rückrufen betroffen sind und die durch Ladebegrenzungen sowie Sicherheitshinweise im Alltag erheblich eingeschränkt werden. In solchen Fällen könnten Ansprüche auf Rückabwicklung oder andere Gewährleistungsrechte bestehen. Eine kostenlose Ersteinschätzung ist über den E-Mobilitäts-Online-Check möglich. Dr. Stoll & Sauer vertritt zudem Mandanten gegenüber weiteren Herstellern von Elektrofahrzeugen, darunter Mercedes, Porsche und VW.

Darum geht es im aktuellen Ford-Kuga-Fall

Im vorliegenden Fall war ein Autohändler dazu bereit, den Kaufvertrag über einen Ford Kuga Duratec PHEV rückgängig zu machen. Nach der getroffenen Einigung soll der Mandant nach Rückgabe des Fahrzeugs seine Anzahlung von 9.500 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückerhalten. Zusätzlich sollen die bereits gezahlten Darlehensraten nach der Fahrzeugrückgabe von der finanzierenden Bank erstattet werden. Die angesetzte Nutzungsentschädigung stützt sich auf eine angenommene Gesamtlaufleistung von 275.000 Kilometern. Der Vorgang verdeutlicht exemplarisch, wie stark der Druck auf Händler und Hersteller inzwischen geworden ist. Im Zentrum steht weiterhin die Frage, welche Rechte Ford-Kunden geltend machen können, wenn ihr Fahrzeug wiederholt von Rückrufen, Sicherheitsproblemen und Nutzungsbeschränkungen betroffen ist.

Entwicklung beim Ford Kuga

Der Ford Kuga Plug-in-Hybrid steht schon seit Längerem wegen Problemen an der Hochvoltbatterie und weiterer technischer Mängel unter besonderer Beobachtung. Nach Angaben des ADAC läuft derzeit ein umfangreicher Rückruf wegen möglicher Brandgefahr. In Deutschland sind rund 74.150 Fahrzeuge betroffen, weltweit 242.170. Ford weist auf seiner Rückrufseite darauf hin, dass die Hochvoltbatterie nur noch bis zu 80 Prozent geladen werden solle und ausschließlich der Standardmodus „Auto EV“ genutzt werden dürfe. Eine technische Abhilfe stelle der Hersteller derzeit erst für Mitte 2026 in Aussicht.

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Wie auto motor und sport am 19. März 2026 sowie autoservicepraxis am 18. März 2026 berichteten, wird der aktuelle Rückruf unter dem Herstellercode 25SC4 und der KBA-Referenznummer 15919R geführt. Hintergrund sei die Gefahr eines internen Kurzschlusses in der Hochvoltbatterie. Im schlimmsten Fall könne dies zu einem Fahrzeugbrand führen, außerdem drohe ein Verlust der Antriebsleistung. Laut ADAC und autoservicepraxis waren dem Kraftfahrt-Bundesamt zuletzt bereits sieben Vorfälle bekannt geworden, allerdings ohne Personenschäden.

Für betroffene Verbraucher ist vor allem die Gesamtlage problematisch. Der Ford Kuga PHEV ist erneut von einem sicherheitsrelevanten Batterierückruf betroffen. Ford empfiehlt, die Batterie nur bis 80 Prozent zu laden und das Fahrzeug ausschließlich im Standardmodus „Auto EV“ zu betreiben. Eine endgültige technische Lösung steht nach aktuellem Stand nicht kurzfristig bereit, sondern ist erst für Mitte 2026 angekündigt. Neben der Brandgefahr besteht zudem das Risiko eines Verlusts der Antriebsleistung. Der aktuelle Vergleich zeigt außerdem, dass im Einzelfall auch außergerichtliche Lösungen zur Rückabwicklung möglich sein können.

Rechtliche Bewertung durch Dr. Stoll & Sauer

Dr. Stoll & Sauer wertet den erzielten Vergleich als deutliches Indiz dafür, dass sich Verbraucher gegen die Folgen der Rückrufproblematik beim Ford Kuga zur Wehr setzen können. Entscheidend bleibe jedoch stets die konkrete Situation des Einzelfalls. Liege ein erheblicher Mangel vor, seien sicherheitsrelevante Rückrufe gegeben, sei die Nutzung eingeschränkt und stehe eine dauerhafte Lösung nicht zeitnah zur Verfügung, könnten insbesondere Gewährleistungsrechte wie Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht kommen. Das gelte vor allem dann, wenn Käufer das Fahrzeug gerade wegen seiner elektrischen Reichweite und seines Komforts im Alltag erworben hätten, es nun aber nur eingeschränkt laden oder nutzen könnten.

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Auch aus juristischer Sicht ist relevant, dass es sich nicht lediglich um ein theoretisches Risiko handelt. Der Rückruf 25SC4 wird behördlich überwacht. Zudem warnt Ford selbst vor einem möglichen Defekt der Hochvoltbatterie und gibt konkrete Vorgaben für die Nutzung des Fahrzeugs. Nach Einschätzung der Kanzlei spricht dies dafür, dass die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigt sein kann.

Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet Dr. Stoll & Sauer über den E-Mobilitäts-Online-Check an.

Die fünf Rückrufcodes beim Ford Kuga im Überblick

25SC4 – Ford Kuga Plug-in-Hybrid
Veröffentlichungsdatum: 4. Februar 2026.
Betroffener Produktionszeitraum: 2. August 2019 bis 28. November 2023, also im Wesentlichen Fahrzeuge der Baujahre 2019 bis 2023.
Betroffene Fahrzeuge: 74.150 in Deutschland und 242.170 weltweit.
Rückrufgrund: möglicher interner Kurzschluss in der Hochvoltbatterie mit Brandgefahr, Warnhinweisen und möglichem Verlust der Antriebsleistung.

25S76 – Ford Kuga mit 1,5-Liter-EcoBoost-Motor
Veröffentlichungsdatum: 22. Januar 2026.
Betroffener Produktionszeitraum: 19. November 2018 bis 28. Mai 2024, also Baujahre 2018 bis 2024.
Betroffene Fahrzeuge: 19.228 in Deutschland und 857.794 weltweit.
Rückrufgrund: Ein Hochdruck-Einspritzventil kann reißen. Dadurch kann Kraftstoff austreten, sich auf der Oberseite des Motors sammeln und wegen der Nähe zum Abgasstrang die Brandgefahr erhöhen.

25S61 – Ford Kuga
Veröffentlichungsdatum: 18. August 2025.
Betroffener Produktionszeitraum: 24. März 2024 bis 8. April 2025, also Fahrzeuge der Baujahre 2024 und 2025.
Betroffene Fahrzeuge: 7 in Deutschland und 475 weltweit.
Rückrufgrund: Ein Motorölleck kann zu einem Motorschaden mit Antriebsverlust führen. Zudem kann ausgetretenes Öl an heißen Bauteilen entzündet werden, wodurch ebenfalls erhöhte Brandgefahr besteht.

25S21 – Ford Kuga
Veröffentlichungsdatum: 23. Juli 2025.
Betroffener Produktionszeitraum: 25. Juli 2019 bis 19. Dezember 2023, damit im Kern Baujahre 2019 bis 2023.
Betroffene Fahrzeuge: 1.906 in Deutschland und 9.478 weltweit.
Rückrufgrund: Wiederholung eines Softwareupdates, weil ein Hochdruck-Einspritzventil reißen kann und sich infolgedessen Kraftstoff auf dem Motor ansammeln kann. Daraus ergibt sich Brandgefahr.

25S79 – Ford Explorer und Ford Capri
Veröffentlichungsdatum: 11. September 2025.
Betroffener Produktionszeitraum: 31. Januar 2025 bis 21. Mai 2025.
Betroffene Fahrzeuge: 7 in Deutschland und 15 weltweit.
Rückrufgrund: falsches Anzugsmoment am Masseanschluss, das zu ADAS-Fehlfunktionen und Brandgefahr führen kann. Für eine reine Übersicht zum Ford Kuga gehört dieser Code zwar nicht unmittelbar dazu, zeigt aber, dass Ford im Jahr 2025 auch bei anderen Modellen mit sicherheitsrelevanten Rückrufen konfrontiert war.

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Kein Einzelfall in der E-Mobilität

Nach Auffassung der Kanzlei macht der Fall Ford Kuga ein Problem sichtbar, das sich inzwischen auch bei anderen Herstellern zeigt. So berichtete der ADAC am 25. Februar 2026 über einen Rückruf bei Mercedes EQA und EQB wegen Brandgefahr infolge von Problemen mit der Hochvoltbatterie; dort müssten betroffene Fahrzeuge sogar mit neuen Batterien ausgestattet werden. Auch bei mehreren VW-Modellen der ID-Reihe sowie beim Cupra Born berichtete der ADAC am 25. März 2026 über Batterieprobleme mit möglicher Brandgefahr.

Für Dr. Stoll & Sauer deutet dies auf ein branchenübergreifendes Muster hin. Hersteller würden bei Problemen mit Hochvoltbatterien zunächst häufig Nutzungsvorgaben, Softwaremaßnahmen oder Zwischenlösungen einsetzen, während die praktischen Nachteile zunächst bei den Käufern verbleiben. Genau an dieser Stelle setzt aus Sicht der Kanzlei die rechtliche Prüfung an. Deshalb will Dr. Stoll & Sauer nicht nur weitere Fälle zum Ford Kuga prüfen, sondern auch Ansprüche gegen andere Hersteller verfolgen, wenn Fahrzeuge wegen Batterieproblemen, Brandgefahr oder erheblicher Nutzungseinschränkungen mangelhaft sind.

Betroffene sollten daher prüfen lassen, ob ein erheblicher Sachmangel vorliegt, ob ein Rücktritt oder eine Rückabwicklung des Kaufvertrags möglich ist, ob Minderungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen und ob sich Ansprüche gegen Händler, Hersteller oder gegen beide Seiten richten können.

Auch hierfür bietet Dr. Stoll & Sauer eine kostenlose Ersteinschätzung über den E-Mobilitäts-Online-Check an.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/Veröffentlicht am 09.04.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.