Nach dem Winter bieten viele Werkstätten einen Frühjahrscheck an. Für eine vergleichsweise geringe Gebühr wird das Fahrzeug dabei umfassend kontrolliert, um mögliche Schäden aus der kalten Jahreszeit festzustellen. Nach Beobachtung des ADAC kommt es jedoch immer wieder vor, dass bei solchen Checks angebliche Mängel entdeckt werden, deren Reparaturkosten teils in den vierstelligen Bereich reichen. Häufig bietet die Werkstatt dann an, den Schaden direkt zu beheben, oft verbunden mit dem Hinweis auf besondere Dringlichkeit oder eine mögliche Gefährdung der Verkehrssicherheit. Der ADAC erklärt deshalb, worauf Autofahrer achten sollten und welche Rechte sie in dieser Situation haben.
Grundsätzlich ist ein regelmäßiger Fahrzeugcheck sinnvoll. Autos bestehen aus vielen Verschleißteilen, die durch Beanspruchung, Witterung und Alter an Funktion verlieren oder beschädigt werden können. Für Werkstätten sind Frühjahrschecks auch deshalb attraktiv, weil sich daraus Reparaturaufträge ergeben können. Den ADAC erreichen allerdings immer wieder Hinweise von Mitgliedern, dass manche Betriebe versuchen, im Anschluss an einen Check unnötige Reparaturen zu verkaufen.
Wichtig ist deshalb, dass Autofahrer wissen: Ein Frühjahrscheck verpflichtet nicht automatisch zu einer Reparatur. Der erteilte Auftrag bezieht sich zunächst nur auf die Untersuchung des Fahrzeugs und nicht auf einen weiteren Werkstattauftrag. Gerade bei umfangreicheren Reparaturempfehlungen rät der ADAC dazu, sich den angeblichen Schaden zunächst genau zeigen zu lassen und einen Kostenvoranschlag einzuholen. Danach kann es sinnvoll sein, eine zweite Werkstatt oder eine neutrale Prüfstelle um eine weitere Einschätzung oder ein Vergleichsangebot zu bitten. Nach Untersuchungen des ADAC können die Reparaturkosten je nach Anbieter stark voneinander abweichen, sodass sich ein Preisvergleich häufig lohnt.
Misstrauisch sollten Verbraucher vor allem dann werden, wenn sie unter Druck gesetzt werden und sofort entscheiden sollen. Selbst wenn behauptet wird, das Fahrzeug sei in einem so schlechten Zustand, dass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich sei, gibt es noch die Möglichkeit, telefonisch Rat bei einer anderen Werkstatt oder bei der Technik-Hotline des ADAC einzuholen. Wer Zweifel hat, sollte keinesfalls vorschnell einen Reparaturauftrag erteilen. Denn auch eine mündliche Zustimmung kann bereits als verbindlicher Auftrag gewertet werden.
Wer eine möglichst neutrale Einschätzung bevorzugt, sollte den Frühjahrscheck bei einer Stelle durchführen lassen, die selbst keine Reparaturen anbietet. Dafür kommen unabhängige Prüfdienste infrage. Auch der ADAC führt entsprechende Untersuchungen in vielen Prüfzentren durch. Dort werden neben Frühjahrs- und Urlaubschecks auch weitere Prüfungen zur Fahrzeugbewertung und Wertermittlung angeboten. Diese können etwa beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens zusätzliche Sicherheit geben.
Informationen zu den verschiedenen Untersuchungen, zu Terminen und zu den Service-Centern der ADAC Regionalclubs sind auf der Website des ADAC zu finden.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von ADAC/Veröffentlicht am 14.05.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.