Auch im Jahr 2025 bleibt die Zahl der Täuschungsversuche bei theoretischen Führerscheinprüfungen in Deutschland auf einem hohen Stand. Bundesweit wurden 4.239 Fälle erfasst. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem leichten Plus von 1 Prozent. Bereits 2024 war die Zahl der registrierten Betrugsfälle um 13 Prozent auf 4.198 gestiegen, nachdem sie 2023 sogar um 36 Prozent auf 3.759 Fälle zugelegt hatte. Grundlage dafür sind Daten des TÜV-Verbands, die auf Erhebungen der TÜV | DEKRA arge tp 21 beruhen.
Nach Einschätzung des TÜV-Verbands habe sich der Prüfungsbetrug nach den starken Zuwächsen der Vorjahre inzwischen auf einem hohen Niveau eingependelt. Gleichzeitig werde von einer erheblichen Dunkelziffer ausgegangen, da vermutlich nur ein kleiner Teil der Täuschungen überhaupt entdeckt werde. Das wirke sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit aus, weil Personen, die sich eine Fahrerlaubnis auf unrechtmäßigem Weg verschaffen, wichtige Kenntnisse für die Teilnahme am Straßenverkehr nicht mitbrächten. Dadurch steige das Risiko für alle Verkehrsteilnehmer. Besonders kritisch bewertet der Verband, dass hinter vielen Fällen zunehmend organisierte Strukturen stünden. Aus seiner Sicht sind daher strengere Maßnahmen durch die zuständigen Behörden notwendig.
Bei vielen Täuschungsversuchen kommt inzwischen aufwendige Technik zum Einsatz. Nach Bewertung des TÜV-Verbands ist mittlerweile mehr als jeder zweite Fall, nämlich 53 Prozent, professionell organisiert. In 36 Prozent der Fälle werden technische Hilfsmittel verwendet, darunter kaum sichtbare Ohrhörer, Mini-Kameras oder andere versteckte Kommunikationsmittel. Weitere 17 Prozent entfallen auf Fälle mit sogenannten Stellvertretern, die die Prüfung anstelle einer anderen Person ablegen wollten. Der Verband sieht darin ein deutliches Zeichen dafür, dass häufig nicht nur die Prüflinge selbst beteiligt seien, sondern weitere Personen technische Unterstützung leisteten, Lösungen aus der Distanz übermittelten oder sich als eigentliche Fahrschüler ausgäben. Für solche Methoden sei zudem entsprechendes technisches Wissen erforderlich.
Neben diesen professionell organisierten Täuschungen spielen auch klassische Hilfsmittel weiterhin eine große Rolle. 44 Prozent der registrierten Fälle erfolgten mit Spickzetteln oder ähnlichen einfachen Methoden. Besonders betroffen ist die Pkw-Klasse B. Dort wurden 96 Prozent aller festgestellten Täuschungsversuche registriert, was 4.052 Fällen entspricht. Gleichzeitig ist diese Führerscheinklasse auch diejenige mit den meisten abgelegten Prüfungen.
Ein Vergleich der Bundesländer zeigt deutliche Unterschiede. Nordrhein-Westfalen verzeichnete mit 1.378 Fällen die höchste Zahl an Täuschungsversuchen und lag damit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres mit 1.368 Fällen. Dahinter folgt Berlin mit 497 registrierten Fällen. Zugleich wies die Hauptstadt den stärksten Anstieg im Ländervergleich auf, denn dort nahm die Zahl im Vergleich zu 2024 um rund 25 Prozent zu. Auf Platz drei liegt Bayern mit 449 Fällen. Deutlich niedriger fallen die Zahlen in kleineren Bundesländern aus. Im Saarland wurden 19 Täuschungsversuche festgestellt, in Mecklenburg-Vorpommern 23 und in Bremen 41.
Aus Sicht des TÜV-Verbands darf organisierter Prüfungsbetrug nicht verharmlost werden. Wer bei der theoretischen Führerscheinprüfung täusche, gefährde nicht nur sich selbst, sondern auch andere Menschen im Straßenverkehr. Deshalb seien klare Regeln nötig, die von den Behörden konsequent durchgesetzt werden. Um eine abschreckende Wirkung zu erzielen, sollten bei organisierten Täuschungsversuchen bundesweit Maßnahmen wie Sperrfristen oder Medizinisch-Psychologische Untersuchungen angeordnet werden. Außerdem fordert der Verband, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, organisierte Täuschungsversuche künftig als Straftat einzuordnen. Das soll ausdrücklich auch für beteiligte Dritte gelten.
Eine Präsentation mit zusätzlichen Informationen sowie der vollständige Vergleich der Bundesländer ist unter dem angegebenen Link abrufbar.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von TÜV-Verband e. V./Veröffentlicht am 30.03.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.