Neue Regeln für Tankflaschen in Wohnmobilen schaffen mehr Klarheit

Für Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen gelten ab sofort erstmals klar definierte technische Vorgaben. Mit der neuen technischen Regel G 607 werden Anforderungen an Einbau, Befestigung und sicherheitsrelevante Ausstattung solcher Druckbehälter verbindlich festgelegt. Damit entsteht nach Einschätzung des Flüssiggas Verbands mehr Rechtssicherheit für Betreiber, Prüfer und Hersteller.

Tankflaschen sind wiederbefüllbare Druckbehälter, die in Freizeitfahrzeugen zur Versorgung der Gasanlage eingesetzt werden. Sie kommen etwa beim Kochen, Kühlen oder Heizen zum Einsatz. Bisher fehlten für diese Form der Selbstbefüllung eindeutige technische Vorgaben. Genau das soll sich mit der neuen Regelung nun ändern.

Vorgeschrieben ist unter anderem, dass Tankflaschen sicher und dauerhaft im Flaschenkasten des Fahrzeugs befestigt sein müssen. Die Fixierung muss werkzeuglos möglich sein, etwa über Flügelschrauben. Zusätzlich müssen im Flaschenkasten dauerhaft sichtbare Hinweise angebracht werden. Diese sollen deutlich machen, dass der Druckbehälter nicht entfernt und die Versiegelung des Einbaus nicht beschädigt werden darf. Wird die Versiegelung beschädigt oder die Flasche entnommen, gilt das laut G 607 als prüfpflichtige Änderung an der Anlage.

Auch für den Füllanschluss gelten jetzt klare Anforderungen. Zwischen Druckbehälter und Außenfüllanschluss ist eine Sicherheitskupplung vorgeschrieben. Der Füllschlauch darf nicht durch den Wohnraum geführt werden, und der Füllanschluss muss außen am Fahrzeug sitzen. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, sind auch innen liegende Flaschenkästen zulässig, wie sie etwa bei Kastenwagen vorkommen können. Außerdem muss der Außenfüllanschluss mindestens 500 Millimeter Abstand zu Fenstern, Lüftungseinrichtungen des Wohnraums und Abgasaustritten haben.

Die neue Regel schreibt zudem eine verbindliche technische Mindestausstattung für Tankflaschen vor. Dazu gehört unter anderem ein automatischer Füllstopp, der die Befüllung begrenzt und dafür sorgt, dass ein ausreichendes Sicherheitspolster erhalten bleibt. Zusätzlich ist ein Sicherheitsventil vorgeschrieben, das bei unzulässig steigendem Druck Gas ablässt und sich anschließend selbstständig wieder schließt, sobald sich der Druck normalisiert.

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Für Tankflaschen gilt nach der neuen G 607 eine maximale Prüffrist von zehn Jahren. Ist diese Frist überschritten, kann kein positives Prüfergebnis mehr erteilt werden.

Erlaubt bleibt auch die Kombination von Tankflaschen mit anderen Versorgungssystemen. So können sie etwa zusammen mit klassischen Flüssiggasflaschen, externer Gasversorgung oder Flüssiggastanks genutzt werden. Wichtig ist jedoch, dass Gas immer nur aus einer Versorgungsanlage gleichzeitig entnommen werden darf und nicht parallel aus mehreren Quellen.

Nicht geändert hat sich hingegen die Rechtslage bei der Befüllung an öffentlichen Tankstellen in Deutschland. Diese bleibt weiterhin unzulässig. Die neue G 607 regelt ausschließlich den technischen Einbau und Betrieb der Tankflaschen im Fahrzeug, nicht aber deren Befüllung an öffentlichen Stationen. Dafür ist weiterhin eine Anpassung einer Technischen Regel für Betriebssicherheit notwendig. Eine entsprechende Regelung befindet sich nach Angaben des Flüssiggas Verbands in Vorbereitung.

Damit bringt die neue G 607 vor allem eines: klare und einheitliche Standards für den sicheren Einsatz von Tankflaschen in Freizeitfahrzeugen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutscher Verband Flüssiggas e.V./Veröffentlicht am 06.07.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.