Reiseärger im Herbst vermeiden – Rechte bei Bahn, Flug und Gepäckverlust

Der Herbst ist für viele die ideale Reisezeit – sei es ein spontaner Städtetrip mit der Bahn oder eine Fernreise in wärmere Regionen. Doch Verzögerungen, Ausfälle oder verloren gegangenes Gepäck können die Erholung schnell beeinträchtigen. In zahlreichen Fällen haben Reisende jedoch Anspruch auf Entschädigung oder Unterstützung. Der ADAC informiert darüber, welche Rechte im Bahn- und Flugverkehr gelten und worauf Betroffene achten sollten.

Bahnreisen: Entschädigung ab einer Stunde Verspätung
Wer mit der Bahn reist, kann bereits ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen. Verzögert sich die Ankunft um zwei Stunden oder mehr, steigt die Entschädigung auf 50 Prozent. Fällt eine Verbindung komplett aus, dürfen Fahrgäste auf andere Züge ausweichen oder sich den Fahrpreis erstatten lassen. In bestimmten Fällen werden auch zusätzliche Ausgaben – etwa für ein Taxi oder eine Hotelübernachtung – übernommen. Bei längeren Wartezeiten müssen Bahnunternehmen zudem kostenlose Getränke oder kleine Snacks bereitstellen. Wichtig ist, die Ansprüche spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der Ticketgültigkeit geltend zu machen.

Flugreisen: Entschädigung abhängig von Flugstrecke und Ursache
Für Flugreisen gelten die europaweit festgelegten Fluggastrechte. Kommt ein Flug mit mindestens drei Stunden Verspätung am Ziel an, können je nach Entfernung Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro beansprucht werden – vorausgesetzt, die Verspätung beruht nicht auf außergewöhnlichen Umständen wie Unwettern oder Sicherheitsproblemen. Wird ein Flug gestrichen, besteht Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder eine Ersatzbeförderung. Müssen Passagiere länger warten, sind Fluggesellschaften verpflichtet, Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung bereitzustellen. In Deutschland verjähren entsprechende Ansprüche in der Regel nach drei Jahren.

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Gepäckverlust oder -verspätung: Fristen und Nachweise beachten
Geht Gepäck verloren oder kommt es verspätet an, haftet die Fluggesellschaft grundsätzlich bis zu einer Höhe von etwa 1.600 Euro pro Person. Der Verlust sollte umgehend am Gepäckschalter gemeldet und eine schriftliche Verlustanzeige ausgefüllt werden. Für Ersatzkäufe sollten die Belege sorgfältig aufbewahrt werden. Welche Kosten letztlich übernommen werden, hängt vom jeweiligen Fall ab. Wird das Gepäck innerhalb von 21 Tagen nicht gefunden, gilt es als verloren – ab diesem Zeitpunkt können Ansprüche gegenüber der Airline geltend gemacht werden.

Weitere Informationen sowie den Flugentschädigungsrechner stellt der ADAC unter www.adac.de bereit.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von ADAC/Veröffentlicht am 03.10.2025