Sicher durch den Winter – alles Wichtige zur Reifenpflicht und zum Fahren bei Eis und Schnee

Tipps für den Reifenwechsel und sicheres Fahren bei Eis und Schnee

In Deutschland gilt seit 2010 eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass Fahrzeuge bei Glatteis, Schnee oder Reifglätte nur mit geeigneten Reifen unterwegs sein dürfen. Doch was zählt rechtlich als Winterreifen, und welche Folgen drohen bei einem Verstoß?

Zum Beginn der Reifenwechselzeit hat der ACV Automobil-Club Verkehr sieben zentrale Fragen beantwortet.

1. Was bedeutet Winterreifenpflicht?

Die Winterreifenpflicht sorgt regelmäßig für Missverständnisse. Laut § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung dürfen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit passender Bereifung fahren. Es handelt sich um eine situative Pflicht – also ohne festen Zeitraum. Autofahrende müssen ihre Reifen immer dann anpassen, wenn Witterung und Straßenverhältnisse es erfordern.

Die oft genannte „O-bis-O-Regel“ (Oktober bis Ostern) gilt lediglich als Orientierung, ist aber nicht gesetzlich festgelegt. In diesem Zeitraum ist jedoch in vielen Regionen mit winterlichen Bedingungen zu rechnen.

Als geeignet gelten nur Fahrzeuge, bei denen alle vier Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol (3PMSF) gekennzeichnet sind. Ausnahmen bestehen nur für bestimmte Sonderfahrzeuge, nicht für gewöhnliche Pkw.

Diese Regelung betrifft auch ausländische Fahrzeuge, die sich in Deutschland bewegen. Wer etwa mit Sommerreifen aus einem anderen Land unterwegs ist und bei Schnee kontrolliert wird, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.

In bergigen oder schneereichen Regionen können zusätzlich Schneeketten vorgeschrieben sein. Der ACV rät, die passenden Ketten zur Hand zu haben und das Anlegen vorab zu üben, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.

2. Welche Reifen gelten als Winterreifen?

Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen ausschließlich Reifen mit Alpine-Symbol (3PMSF) als Winterreifen verwendet werden. Für M+S-Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 produziert wurden, endete zu diesem Zeitpunkt die Übergangsfrist.

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Auch Ganzjahresreifen sind zulässig, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Sie ersparen den saisonalen Wechsel, bieten jedoch geringeren Grip und längere Bremswege auf Schnee und Eis. Für Regionen mit milden Wintern sind sie eine praktische Lösung, während klassische Winterreifen in schneereichen Gegenden weiterhin die bessere Wahl bleiben.

3. Wie viel Profil ist erforderlich?

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Wer diesen Wert unterschreitet, riskiert Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein höheres Unfallrisiko.

Der ACV empfiehlt, Winterreifen bereits ab 4 Millimetern Restprofil zu ersetzen, da die Bremsleistung stark vom Profil abhängt. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h verlängert sich der Bremsweg auf Schnee bei 1,6 Millimetern Profil auf rund 38 Meter – neue Reifen mit 8 Millimetern benötigen dagegen nur etwa 26 Meter.

4. Wie bleiben Winterreifen sicher?

Neben der Profiltiefe beeinflussen auch Alter, Luftdruck und Lagerung die Sicherheit. Bei Kälte sinkt der Reifendruck automatisch, was Haftung und Bremsverhalten verschlechtert. Daher sollte der Druck regelmäßig überprüft werden. Die Herstellerangaben finden sich im Tankdeckel, im Türrahmen oder in der Bedienungsanleitung.

Um gleichmäßigen Verschleiß zu erreichen, empfiehlt der ACV, die Reifen etwa alle 10.000 Kilometer zwischen Vorder- und Hinterachse zu tauschen.

E-Autos stellen aufgrund ihres höheren Gewichts besondere Anforderungen. Der Club rät zu Reifen mit erhöhtem Tragfähigkeitsindex. Modelle mit niedrigem Rollwiderstand können zusätzlich die Reichweite verbessern.

5. Wann ist ein Reifenwechsel notwendig?

Winterreifen sollten spätestens nach sechs bis acht Jahren ersetzt werden. Mit der Zeit härtet die Gummimischung aus, was die Haftung deutlich mindert – auch wenn das Profil noch ausreicht.

Die DOT-Nummer an der Reifenflanke gibt Aufschluss über das Produktionsdatum: Die letzten vier Ziffern stehen für Kalenderwoche und Jahr (z. B. „2218“ für die 22. Woche 2018).

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Beim Kauf neuer Reifen lohnt sich ein Blick in aktuelle Tests, die bei der Auswahl sicherer und preiswerter Modelle helfen.

6. Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Wer bei winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen fährt, muss mit Bußgeldern und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch die Profiltiefe wird kontrolliert.

Die Höhe des Bußgelds hängt vom Einzelfall ab:

  • 60 € für Fahren mit Sommerreifen,

  • 80 € bei Behinderung,

  • 100 € bei Gefährdung,

  • 120 € bei einem Unfall.

Bei zu geringer Profiltiefe drohen 75 € und ein Punkt. Ein Fahrverbot wird nicht verhängt.

7. Welche Folgen hat ein Verstoß für den Versicherungsschutz?

Ein Verstoß kann auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.

  • Kaskoversicherung: Leistungen können gekürzt oder verweigert werden, wenn ein Unfall mit ungeeigneten Reifen verursacht wurde.

  • Haftpflichtversicherung: Auch hier kann eine Mithaftung entstehen, da Sommerreifen eine erhöhte Betriebsgefahr darstellen – meist in Höhe von etwa 20 Prozent.

  • Verschuldensvermutung: Wer bei Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, gilt grundsätzlich als mitschuldig. Nur wenn nachweisbar ist, dass der Unfall auch mit Winterreifen nicht zu vermeiden gewesen wäre, entfällt diese Annahme.

Wird grobe Fahrlässigkeit festgestellt, kann die Versicherung die Zahlung erheblich kürzen oder ganz verweigern.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von ACV Automobil-Club Verkehr/Veröffentlicht am 14.10.2025