Wer seine Steuererklärung für 2025 frühzeitig einreicht, kann mit einem schnelleren Steuerbescheid rechnen. Doch wann beginnt das Finanzamt mit der Bearbeitung, wie lässt sich der Prozess beschleunigen, und bis wann muss die Erklärung spätestens vorliegen? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Kann die Bearbeitung der Steuererklärung beschleunigt werden?
Theoretisch ist es möglich, die Einkommensteuererklärung für das Vorjahr bereits ab dem 1. Januar des Folgejahres abzugeben. Viele Steuerzahler nutzen diese Option jedoch selten. Dennoch möchten viele ihre Erklärung früh einreichen – sei es, um schneller an eine mögliche Rückerstattung zu kommen oder um eine Nachzahlung zügig zu erledigen.
Drei Tipps für eine schnellere Bearbeitung:
- Frühe Abgabe lohnt sich: Das Finanzamt bearbeitet die Eingänge in der Regel nach Reihenfolge, spätestens ab März.
- Elektronische Abgabe bevorzugen: Steuererklärungen, die digital über ELSTER eingereicht werden, werden oft schneller bearbeitet als papierbasierte. Viele ELSTER-Erklärungen durchlaufen mittlerweile sogar eine vollautomatische Prüfung, was die Bearbeitungszeit verkürzt.
- Belege bereit halten: Wer auf Rückfragen des Finanzamts schnell reagieren kann, vermeidet Verzögerungen.
Wann ist mit dem Steuerbescheid zu rechnen?
Zu Jahresbeginn müssen die Finanzämter zunächst aktuelle Steuerrechtsänderungen in ihre Systeme einpflegen. Zudem warten sie auf die elektronischen Steuerdaten von Arbeitgebern und Versicherungen, die bis Ende Februar übermittelt werden müssen. Daher beginnen die Finanzämter meist erst ab März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Vorjahr. Selbst bei einer Abgabe im Januar ist daher frühestens ab Ende März mit dem Bescheid zu rechnen.
Im Durchschnitt mussten Steuerzahler im letzten Jahr etwa 50 Tage auf ihren Bescheid warten. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Bundesland: Am schnellsten waren die Finanzämter in Berlin (46,3 Tage), Hamburg (46,9 Tage) und Sachsen (47,1 Tage). Die längsten Wartezeiten gab es im Saarland (56,7 Tage), Brandenburg (57,9 Tage) und Bremen (74,3 Tage).
Obwohl es keine gesetzliche Frist für die Bearbeitung durch das Finanzamt gibt, kann eine Nachfrage sinnvoll sein, wenn der Bescheid nach drei Monaten noch aussteht.
Abgabefristen für die Steuererklärung 2025
Für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung selbst einreichen, endet die Frist am 31. Juli 2026. Wer einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater beauftragt, hat bis zum 29. Februar 2027 Zeit – da der 28. Februar 2027 auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich die Frist auf den folgenden Montag.
Hinweis: Wer zur Abgabe verpflichtet ist, unterliegt der Pflichtveranlagung. Eine freiwillige Abgabe (Antragsveranlagung) ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
Fazit: Wer seine Steuererklärung früh und digital einreicht, kann die Bearbeitungszeit verkürzen. Bei Verzögerungen lohnt sich eine Nachfrage beim Finanzamt.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH/Veröffentlicht am 02.03.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.