Kritik an handschriftiger Zustimmung beim Rechnungskauf

Vor der geplanten Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie sprechen sich sowohl die SPD-Fraktion als auch Verbraucherschützer dafür aus, dass Kundinnen und Kunden vor einem Kauf auf Rechnung handschriftlich ihre Einwilligung geben müssen. Wirtschaftliche Vertreter sehen darin jedoch eine unnötige Hürde. Daniela Bleimaier, Leiterin Public Affairs Deutschland & Regionales, betont, dass eine solche Vorgabe in der Praxis kaum umsetzbar wäre und die Nutzung dieser Bezahlmethode stark zurückgehen würde, obwohl sie als besonders sicher gilt.

Sie weist darauf hin, dass eine postalische Bestätigung aus ihrer Sicht nicht dem Alltag der Verbraucher entspreche. Es sei zu erwarten, dass kaum jemand die Bezahloption weiterhin wählen würde, wenn zunächst auf ein Schreiben gewartet werden müsse. Stattdessen würden viele auf weniger sichere Alternativen ausweichen, darunter auch Kreditkarten, die von der geplanten Regelung nicht erfasst würden. Nach ihrer Einschätzung genügt es im digitalen Umfeld vollkommen, wenn die Zustimmung per Klick erfolgt. Zudem hätten Kundinnen und Kunden im Falle einer nachträglichen Entscheidung gegen den Kauf mindestens 14 Tage Zeit, den Vertrag ohne Einschränkungen zu widerrufen und ihr Geld zurückzuerhalten.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)/Veröffentlicht am 18.11.2025

Siehe auch  Supermärkte fallen im Verpackungscheck durch – Biomärkte als Vorbilder