Pearl darf Shop nicht mehr als nachhaltig bewerben

Der Versandhändler Pearl darf seinen Onlineshop künftig nicht mehr mit dem Begriff „nachhaltig“ bewerben. Das entschied das Landgericht Freiburg nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter dem Aktenzeichen 12 O 7/26. Nach Auffassung der DUH sei weder der Shop selbst noch seien sämtliche dort angebotenen Produkte nachhaltig.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte, die als Nachhaltigkeits-Shop beworbenen Angebote von Pearl hätten Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre geführt. Aus seiner Sicht sei nicht nachvollziehbar, wie Produkte wie Kameradrohnen, Fensterputzroboter oder Poolreinigungsroboter dazu beitragen sollten, weniger Abfall zu verursachen, der Umwelt zu nützen oder einen nachhaltigeren Lebensstil zu fördern. Er betonte zudem, dass der sogenannte Greenwashing-Shop infolge der Klage nun beendet sei. Nachdem Pearl den geltend gemachten Unterlassungsanspruch anerkannt habe, habe das Gericht bestätigt, dass die Nachhaltigkeitswerbung des Versandhändlers unzulässig sei. Darin sehe die DUH zugleich ein deutliches Zeichen an andere Unternehmen, dass man gegen offensichtliches Greenwashing notfalls auch gerichtlich vorgehen werde.

Hintergrund:

Pearl gehört zu den führenden Versandhändlern für Elektronik-, Technik- und Haushaltsprodukte in Europa und gibt an, rund 23 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher als Kundschaft zu haben. Das Unternehmen hat den von der DUH geltend gemachten Anspruch anerkannt.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsche Umwelthilfe e.V./Veröffentlicht am 15.04.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.

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