Gericht stärkt Käuferrechte bei deutlich zu geringer E-Auto-Reichweite
Wenn ein Elektroauto die beworbene Reichweite deutlich verfehlt, kann das nach einem Urteil des Landgerichts Wuppertal ein erheblicher Sachmangel sein. In dem entschiedenen Fall durfte der Käufer deshalb vom Kaufvertrag zurücktreten und das Fahrzeug zurückgeben. Nach Angaben der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erreichte das betroffene Fahrzeug unter WLTP-Bedingungen nur 282 Kilometer statt der beworbenen … Weiterlesen …