Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, das Deutschland-Ticket unter bestimmten Voraussetzungen zu einem günstigeren Preis zu erwerben, entweder für 49 Euro oder ab dem nächsten Jahr für 58 Euro. In einigen Fällen könnte es sogar kostenlos sein, wenn der Arbeitgeber das Ticket finanziert. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt anhand von drei Beispielen, wie das Ticket steuerfrei bleibt, wann es als Werbungskosten abgesetzt werden kann und in welchen Fällen sich die Pendlerpauschale als vorteilhafter erweist.
Erstes Beispiel: Selbstfinanzierung des Deutschland-Tickets durch den Arbeitnehmer
Wenn ein Arbeitnehmer das Deutschland-Ticket aus eigener Tasche bezahlt und für berufliche Fahrten nutzt, hat er die Möglichkeit, die Kosten als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Zusätzlich kann er das Ticket auch für private Fahrten verwenden. In der Steuererklärung kann er aktuell bis zu 588 Euro für das Ticket geltend machen, vorausgesetzt, es wurde in allen Monaten des Jahres genutzt (12 x 49 Euro = 588 Euro). Ab 2025 sind dann 696 Euro als Werbungskosten absetzbar (12 x 58 Euro = 696 Euro).
Es besteht allerdings auch die Option, stattdessen die Entfernungspauschale in der Steuererklärung anzugeben, was in vielen Fällen vorteilhafter ist. Bereits bei einer einfachen Entfernung von 15 Kilometern zur Arbeitsstätte, die an 200 Tagen zurückgelegt wird, ergibt sich ein höherer Betrag: 15 Kilometer x 200 Tage x 0,30 Euro = 900 Euro. Je größer die Distanz zur ersten Tätigkeitsstätte, desto mehr kann die Steuerersparnis ausfallen.
Zweites Beispiel: Arbeitgeber finanziert das Deutschland-Ticket als Gehaltsextra
Wenn der Arbeitgeber das Deutschland-Ticket als Jobticket zur Verfügung stellt, bleibt es für den Arbeitnehmer steuerfrei. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer auch keine eigenen Kosten zu tragen. Es ist jedoch zu beachten, dass, wenn der Arbeitnehmer zusätzlich die Entfernungspauschale für die Fahrtkosten in der Steuererklärung angibt, das Finanzamt diese Werbungskosten um den Zuschuss für das Ticket reduzieren kann.
Für den Arbeitgeber kostet das Deutschland-Ticket, wenn es als Jobticket für die Mitarbeitenden erworben und kostenlos bereitgestellt wird, zurzeit nicht 49 Euro, sondern lediglich 46,55 Euro. Ab 2025 beträgt der Preis nicht 58 Euro, sondern nur 55,10 Euro, sofern das Unternehmen einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent gewährt, was den Kaufpreis um 5 Prozent senkt. Dafür ist ein Rahmenvertrag mit der Deutschen Bahn notwendig.
Drittes Beispiel: Teilweise Kostenübernahme des Deutschland-Tickets durch den Arbeitgeber
Wenn der Arbeitgeber nicht das gesamte Deutschland-Ticket als Jobticket finanziert, aber immerhin 25 Prozent der Kosten übernimmt, profitieren die Mitarbeitenden von einem reduzierten Preis. Dies ergibt sich sowohl aus dem Zuschuss von 25 Prozent als auch aus der 5-prozentigen Ermäßigung der Deutschen Bahn. Dadurch sinkt der Preis des Tickets für die Mitarbeitenden um 30 Prozent, sodass es aktuell nur 34,30 Euro kostet und ab dem nächsten Jahr nur noch 40,60 Euro (49 Euro bzw. 58 Euro minus 30 Prozent).
Die Mitarbeitenden können den Ticketpreis beispielsweise durch Gehaltsumwandlung zahlen, ohne dass es versteuert werden muss. Unabhängig davon, ob das Deutschland-Ticket als Gehaltsextra vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird oder im Rahmen einer Gehaltsumwandlung erfolgt, können Arbeitgeber den Sachbezug pauschal mit 25 Prozent versteuern. Für die Mitarbeitenden wird dieser Sachbezug nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet. Diese Regelung wurde im Jahressteuergesetz 2019 eingeführt.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Deutschland-Ticket-Jobticket nicht auf die Sachbezugsgrenze von 50 Euro angerechnet wird. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die das Ticket oder einen Teil davon vom Arbeitgeber erhalten, zusätzlich noch Sachbezugsleistungen bis zur Freigrenze von 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei in Anspruch nehmen können.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH/ Veröffentlicht am 07.10.2024