In der aktuellen Debatte über sogenannte „Mogelpackungen“ bei Lebensmitteln betont der Lebensmittelverband Deutschland, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen den Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits eine hohe Transparenz und Klarheit bieten. Lebensmittelverpackungen müssen den Anforderungen der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) und der Preisangabenverordnung entsprechen, die sicherstellen, dass wichtige Informationen für die Konsumenten vorhanden sind.
Laut LMIV ist es erforderlich, dass vorverpackte Lebensmittel eine deutlich sichtbare Angabe der Nettofüllmenge aufweisen, die darüber informiert, wie viel der Inhalt tatsächlich beträgt. Zudem verlangt die Preisangabenverordnung die Angabe des Grundpreises, um den Preis eines Produkts unabhängig von der konkreten Füllmenge nachvollziehbar zu machen. Dieser Preis bezieht sich stets auf Kilogramm/Liter oder 100 Gramm/Milliliter. Dr. Vanessa Kluge, Referentin für Lebensmittelrecht beim Lebensmittelverband, erklärt, dass diese Angaben den Verbrauchern ermöglichen, Preise und Mengen verschiedener Produkte zuverlässig zu vergleichen. Im Falle von Veränderungen in der Zusammensetzung eines Produkts, etwa durch marktwirtschaftliche Auswirkungen von Rohstoffengpässen, wird dies in der Zutatenliste deutlich gemacht. Dr. Kluge betont, dass es im Interesse der Hersteller liege, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zu bewahren, und dass Täuschungen der Verbraucher grundsätzlich verboten seien. Änderungen der Zutaten oder Mengen könnten freiwillig und gegebenenfalls auch als Wettbewerbsvorteil kommuniziert werden.
Alle Kennzeichnungselemente, einschließlich der Mengenangaben, unterliegen einer Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung, die deren Richtigkeit überprüft. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände eine Verpackung auf irreführende Angaben hin rechtlich überprüfen lassen. Dr. Kluge erläutert, dass die rechtlichen Vorgaben und Kontrollen darauf ausgerichtet seien, Transparenz und Fairness im Markt zu gewährleisten.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Lebensmittelverband Deutschland e. V./ Veröffentlicht am 08.11. 2024