OLG-Urteile gegen Meta stärken Entschädigungsansprüche

Die Gerichte klären zentrale Rechtsfragen, die auch im Mittelpunkt der von Padronus unterstützten Verbandsklage stehen. Damit verbessern sich die Aussichten auf Entschädigung für Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland und Österreich deutlich.

Zwei Oberlandesgerichte senden ein eindeutiges Signal: Meta ist zur Zahlung verpflichtet. Die Oberlandesgerichte Dresden und München haben in dieser Woche Facebook- und Instagram-Nutzern Schadenersatz wegen unzulässiger Überwachung zugesprochen und Meta zudem verpflichtet, bestimmte Handlungen künftig zu unterlassen. Das OLG Dresden (Az.: 4 U 292/25) setzte den Schadenersatz im konkreten Fall auf 1.500 Euro fest und ließ eine Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu; das Urteil ist damit rechtskräftig.

Nach den Feststellungen der Gerichte hat der Meta-Konzern über einen langen Zeitraum hinweg Millionen Menschen in Europa beim Surfen über Drittseiten verfolgt, Daten ausgewertet und wirtschaftlich genutzt. Dies sei ohne wirksame Einwilligung, ohne ausreichende Transparenz und unter Missachtung europäischer Datenschutzvorgaben geschehen. Die Entscheidungen der zweiten Instanz aus dieser Woche bestätigen diese Bewertung.

Im Zentrum stehen die sogenannten Meta Business Tools. Sie sind für viele kaum erkennbar, laufen aber auf einer Vielzahl von Webseiten und ermöglichen Tracking weit über Facebook und Instagram hinaus. So erhält Meta Informationen darüber, welche Seiten Menschen besuchen, welche Inhalte sie aufrufen, worauf sie klicken und was sie kaufen. Diese Daten werden genutzt, um Werbung gezielter auszuspielen und zu vermarkten. Nach den Angaben im Zusammenhang mit den Verfahren binden etwa 30 bis 40 Prozent der Webseitenbetreiber solche Tools ein, um Besucher später auf Meta-Plattformen besser ansprechen und Kampagnen präziser auswerten zu können.

Rückenwind für die Verbandsklage

Erstritten wurden die Urteile in Individualverfahren durch die Kanzlei Baumeister & Kollegen. Diese Kanzlei führt auch die vom österreichischen Prozessfinanzierer Padronus finanzierte Verbandsklage des österreichischen Verbraucherschutzvereins (VSV) gegen Meta. Ziel ist es, für alle Nutzerinnen und Nutzer in Österreich und Deutschland, die sich der Klage unter www.meta-klage.de beziehungsweise www.meta-klage.at anschließen, vergleichbare Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Nach dem aktuellen Stand haben sich bereits mehr als 150.000 Personen in Deutschland und über 50.000 in Österreich registriert.

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Padronus-Geschäftsführer Richard Eibl bewertet die Vorgänge als den größten Überwachungsskandal seit der NSA-Affäre. Er erklärte sinngemäß, die Gerichte hätten deutlich gemacht, dass Metas bisheriges Geschäftsmodell mit europäischem Recht nicht vereinbar sei und grundlegende Rechte in Deutschland erheblich missachte. Außerdem machte er geltend, Meta nehme europäische Datenschutzregeln nicht ernst und setze darauf, dass Betroffene ihre Ansprüche nicht verfolgen. Gerade dafür sei die Verbandsklage gedacht: um Machtasymmetrien mit Finanzierung, Durchhaltevermögen und juristischer Durchsetzungskraft auszugleichen.

Präzedenzwirkung über Deutschland hinaus

Die Entscheidungen stützen sich auf die Datenschutz-Grundverordnung der EU. Dadurch entfalten sie Signalwirkung auch für Österreich und reichen in ihrer Bedeutung über den konkreten Streit mit Meta hinaus. Im Kern geht es darum, ob große US-Technologiekonzerne europäisches Recht künftig verbindlich beachten müssen. Deutsche Gerichte haben begonnen, diese Frage judiziell zu beantworten; die Verbandsklage soll sicherstellen, dass daraus auch spürbare wirtschaftliche Folgen entstehen können.

Wie konfliktgeladen dieses Feld ist, zeigt nach Darstellung der Beteiligten das bisherige Auftreten prominenter Akteure aus Politik und Tech-Branche. So habe Mark Zuckerberg über Jahre Sanktionen und Verfahren in Kauf genommen, anstatt das datenbasierte Geschäftsmodell konsequent an geltende Vorgaben anzupassen. Zudem wird darauf verwiesen, dass Donald Trump eine EU-Datenschutzstrafe gegen die Plattform X öffentlich scharf kritisiert habe. Vor diesem Hintergrund wird in den Gerichtssälen verhandelt, ob Europa seine rechtliche Souveränität nicht nur formuliert, sondern auch effektiv durchsetzt.

Milliardenrisiko bei breiter Beteiligung

Die aktuellen Urteile zeigen, dass Gerichte Datenschutzverstöße nicht nur feststellen, sondern auch mit Schadenersatz und Unterlassung konsequent ahnden. Sollte die Verbandsklage die nun bestätigten Ansprüche in der Breite durchsetzen, könnte die Überwachungspraxis für Meta erhebliche finanzielle Folgen haben. In Deutschland sollen rund 50 Millionen, in Österreich etwa 6 Millionen Nutzer betroffen sein. Selbst wenn sich nur ein Teil der Betroffenen beteiligt und die Entschädigungen moderat ausfallen, könnten sich die Forderungen zu zweistelligen Milliardenbeträgen addieren.

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Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Prozessfinanzallianz GmbH/Veröffentlicht am 05.02.2026