Versicherung: Richtiger Umgang mit Schlaglöchern im Frühjahr:

Mit dem Frühlingsanfang nimmt die Zahl der Schlaglöcher auf deutschen Straßen zu, was für Autofahrer eine erhöhte Gefahr darstellt. Diese Schlaglöcher können nicht nur zu teuren Fahrzeugschäden führen, sondern werfen auch die Frage auf, wer die Reparaturkosten übernimmt. Die Verti Versicherung AG erläutert die wichtigsten Fakten zu diesem Thema und gibt hilfreiche Tipps für Versicherungsnehmer.

Schlaglöcher sind eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Autofahrer, die häufig mit beschädigten Reifen und Felgen konfrontiert sind. Aber auch Motorrad- und Fahrradfahrer sind durch unerkannt bleibende Schlaglöcher gefährdet, da diese zu schweren Unfällen führen können. Die Entstehung von Schlaglöchern wird durch verschiedene Faktoren begünstigt, wie die starke Beanspruchung der Straßen und extreme Temperaturschwankungen. Besonders nach dem Winter, wenn Wasser in Risse im Asphalt eingedrungen ist und bei Frost gefriert, können sich Schlaglöcher bilden. Das gefrorene Wasser dehnt sich aus, wodurch sich der Asphalt hebt, und nach dem Tauen entsteht ein Hohlraum, der bei Belastung durch schwere Fahrzeuge weiter aufbricht und durch Regen noch größer wird. Dies führt zu typischen Schäden wie beschädigten Reifen, Felgen und verzogenen Fahrwerken.

Wichtig zu wissen ist, dass eine Teilkaskoversicherung nicht für Schäden durch Schlaglöcher aufkommt. Solche Schäden werden nur von einer Vollkaskoversicherung abgedeckt. Der Versicherungsexperte Alexander Held von der Verti Versicherung AG erklärte, dass die Vollkaskoversicherung zwar die Reparaturkosten übernimmt, jedoch eine Selbstbeteiligung anfällt und es zu einer Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse kommen kann. Eine Teilkaskoversicherung hingegen deckt Schlaglochschäden nicht ab, da sie nur bestimmte Risiken wie Diebstahl oder Naturereignisse abdeckt. Ebenso übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung keine Schäden am eigenen Fahrzeug, sondern regelt Schäden, die anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt wurden.

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In Bezug auf die Haftung des Staates betonte Held, dass es zwar ratsam sei, vorausschauend zu fahren, insbesondere auf weniger befahrenen Straßen, die eher Schlaglöcher aufweisen, jedoch die Aussicht auf Schadenersatz durch den Staat gering sei. Der Nachweis einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht sei in der Regel schwierig zu führen.

Im Falle eines Schadens durch ein Schlagloch empfiehlt Held eine schnelle und gründliche Dokumentation des Vorfalls. Fotos vom Schlagloch und den Fahrzeugschäden, sowie Angaben zur Straße und der geltenden Höchstgeschwindigkeit, können den Prozess der Schadenregulierung erheblich beschleunigen. Auch Zeugen sollten notiert und die Polizei sowie die Versicherung kontaktiert werden. Zudem sollte das Fahrzeug nach einem Schlaglochschaden, auch wenn es zunächst noch fahrtauglich scheint, einer genauen Überprüfung unterzogen werden. Verdächtige Geräusche oder ein verändertes Fahrverhalten könnten auf weitere Schäden hinweisen, und eine Werkstatt sollte im Zweifelsfall schnellstmöglich aufgesucht werden.

Zur Prävention rät Held, immer vorausschauend zu fahren und auf Warnschilder zu achten. Besonders bei nasser Fahrbahn können Pfützen Schlaglöcher verdecken, weshalb ein größerer Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern wichtig ist. Wenn ein Schlagloch zu spät bemerkt wird, sollte ein abruptes Ausweichen oder eine Vollbremsung vermieden werden, da solche Manöver zu schwereren Unfällen führen können. Ein kontrolliertes Abbremsen ist in solchen Fällen die sicherste Maßnahme.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Verti Versicherung AG/ Veröffentlicht am 24.03.2025