Vorsicht: Privatrente kann durch Versicherungsvertragsgesetz sinken

Wenn eine Privatrente fällig wird, erfolgt die Berechnung der monatlichen Auszahlungen anhand des sogenannten Rentenfaktors, der im Vertrag bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Viele Jahre später kann dieser Faktor jedoch deutlich niedriger ausfallen. Diese Möglichkeit ergibt sich aus dem wenig bekannten § 163 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

Bei Abschluss einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung erhält der Versicherte jährlich Informationen über die voraussichtliche Höhe des angesparten Guthabens zum Ablauf der Versicherung sowie Prognosen zu den monatlichen Rentenleistungen. In vielen Verträgen fehlt jedoch der Hinweis, dass § 163 VVG den Versicherungen erlaubt, die Höhe der späteren Auszahlungen zu reduzieren.

Der Rentenfaktor ist entscheidend, wenn eine fondsgebundene Rentenversicherung beginnt, die monatlichen Renten auszuzahlen. Das angesparte Guthaben bleibt zwar unverändert, doch die monatlichen Auszahlungen aus diesem Guthaben variieren je nach Versicherung. Der Rentenfaktor, den jede Versicherung individuell festlegt, ist dafür verantwortlich. Zum Beispiel kann ein Rentenfaktor von 30 aus einem Guthaben von 100.000 Euro eine monatliche Rente von 300 Euro generieren, während ein Rentenfaktor von 25 zu einer monatlichen Rente von 250 Euro führt.

Es wurde festgestellt, dass der Rentenfaktor gesunken ist. Eine Untersuchung des Marktforschungsinstituts Franke & Bornberg aus dem Jahr 2023 zeigte, dass der aktuelle Rentenfaktor im Vergleich von 2022 zu 2021 bei fast allen Gesellschaften rückläufig war. Während der Durchschnittswert im Jahr 2021 noch bei 29,09 Euro lag, beträgt er 2022 nur noch 25,97 Euro. Dies stellt einen Rückgang von 3,12 Euro oder 10,73 Prozent dar.

Versicherte haben kaum Möglichkeiten, gegen diese Senkung der Berechnungsgrundlage vorzugehen. Der § 163 VVG ermöglicht es den Versicherungsgesellschaften, die Höhe der Auszahlungen neu zu berechnen, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern. Faktoren wie eine gestiegene Lebenserwartung und veränderte Zinssätze können hierbei eine Rolle spielen.

Siehe auch  Finanzamtbriefe werden von Selbstständigen nicht verstanden

Eine relativ hohe Sicherheit bietet lediglich die sogenannte „harte Garantie“, die dann besteht, wenn die Versicherung in den Vertragsbedingungen ausdrücklich auf § 163 VVG verzichtet. Das Informationsportal Vertragshilfe24 und die Verbraucherzentralen raten aus Kostengründen und wegen der geringen Renditen generell von Lebens- und Rentenversicherungen ab. Versicherte sollten jedoch nicht selbst kündigen oder die Verträge beitragsfrei stellen, sondern durch Experten prüfen lassen, ob der Vertrag rentabel ist und professionell rückabgewickelt werden kann.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Vertragshilfe24 / Veröffentlicht am 24.10.2024