Die Einreisebestimmungen für das Vereinigte Königreich werden ab dem 2. April 2025 strenger. Reisende müssen dann nicht nur einen gültigen Reisepass, sondern auch eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation, ETA) vorweisen.
Das ETA-System wurde Ende 2023 schrittweise eingeführt, beginnend mit Reisenden aus Katar. Im Jahr 2024 folgten Staatsangehörige der Golf-Kooperationsstaaten, und in diesem Jahr wurde die Regelung auf Besucher aus den USA und Kanada ausgeweitet. Für Staatsangehörige der EU, darunter auch deutsche, österreichische und schweizerische Bürger, wird die elektronische Reisegenehmigung ab dem 2. April 2025 verpflichtend.
Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Pflicht. So benötigen britische und irische Staatsbürger sowie Personen mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte Königreich keine ETA.
Für die Antragstellung muss ausschließlich ein digitaler Antrag gestellt werden, was für Personen mit begrenztem Zugang zu Technologie eine Herausforderung darstellen könnte. Der Antrag kann über die offizielle Website der britischen Regierung (GOV.UK) oder über die „UK ETA“-App gestellt werden, die im Google Play Store oder Apple App Store heruntergeladen werden kann. Für die Antragstellung über die App sollte ein NFC-fähiges Smartphone mit funktionierender Frontkamera genutzt werden, da ein Foto des Antragstellers gemacht und der Reisepass ausgelesen werden muss.
Aktuell sind sowohl die Website als auch die App der britischen Regierung nur in englischer Sprache verfügbar. Wer seinen Antrag auf Deutsch stellen möchte, kann spezialisierte Agenturen in Anspruch nehmen, die nicht nur die Antragstellung auf Deutsch ermöglichen, sondern auch fachkundige Beratung bieten.
Das ETA-System ähnelt dem ESTA-Verfahren für die USA. Nach der Erteilung ist die Genehmigung zwei Jahre lang gültig und an den jeweiligen Reisepass gebunden. Wird der Reisepass vor Ablauf der Gültigkeit erneuert, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Für Geschäftsreisende sowie Touristen ist die elektronische Reisegenehmigung erforderlich, auch für einen Transit durch das Vereinigte Königreich. Eine Ausnahme besteht für den sogenannten „Airside Transit“ (Transit ohne Einreise), bei dem keine ETA notwendig ist.
Reisende sollten sich vor der Beantragung über die aktuellen Bedingungen informieren, da es Hinweise darauf gibt, dass die Gebühr für die ETA im Frühjahr 2025 steigen könnte. Zudem ist bei der Eingabe der Daten größte Sorgfalt erforderlich, da fehlerhafte Angaben zur Ablehnung des Antrags führen können. In diesem Fall müsste ein reguläres Visum beantragt werden, was mit höheren Kosten und einem aufwendigeren Prozess verbunden ist.
Aktuelle Informationen und Änderungen zur elektronischen Reisegenehmigung für das Vereinigte Königreich sind auf der Website ETA-England zu finden.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von ETA-England.de/ Veröffentlicht am 05.03.2025