Es ist illegal, ohne Führerschein auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ein Auto zu fahren, und dies gilt auch für Jugendliche, die mit ihren Eltern das Autofahren üben möchten. Das Infocenter der R+V Versicherung empfiehlt daher, auf Verkehrsübungsplätze oder privat genutzte Flächen auszuweichen.
Viele junge Menschen freuen sich darauf, endlich selbst hinter dem Steuer zu sitzen. Jedoch ist es nicht erlaubt, auf öffentlichen Straßen oder Feldwegen Fahrübungen für die Führerscheinprüfung zu machen. Laut Roland Richter, einem Verkehrsexperten der R+V Versicherung, gilt dieses Verbot auch für private Parkplätze, wie die von Supermärkten, da diese allen Verkehrsteilnehmern offenstehen.
Die Strafen für das Fahren ohne Führerschein können ernsthafte Konsequenzen haben. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Darüber hinaus kann es dazu kommen, dass Führerscheinanwärtern für mehrere Jahre untersagt wird, die Prüfung abzulegen. Auch Fahrzeughalter, die es zulassen, dass jemand ohne gültige Fahrerlaubnis ihr Auto fährt, sehen sich hohen Strafen und dem möglichen Verlust ihres Führerscheins ausgesetzt.
Die Situation wird noch komplizierter, wenn es zu einem Unfall kommt. Zwar übernimmt die Haftpflichtversicherung in der Regel die Schäden an einem anderen Fahrzeug, doch sie kann einen Teil der Kosten von der Fahrerin oder dem Fahrer sowie vom Fahrzeughalter zurückfordern. Die Kaskoversicherung muss im Falle eines Unfalls ohne Fahrerlaubnis sogar nicht zahlen, was bedeutet, dass die Versicherungsnehmer unter Umständen auf den Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug sitzen bleiben.
Für Fahrübungen sind ausschließlich spezielle Verkehrsübungsplätze erlaubt. Fahranfänger müssen je nach Anbieter mindestens 16 oder 17 Jahre alt sein, und die begleitende Person muss über einen gültigen Führerschein verfügen. Ein wichtiger Tipp von Roland Richter ist, dass Eltern sich vorher erkundigen sollten, ob eine Tageshaftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung in den Preisen des Übungsplatzes enthalten sind oder ob diese zusätzlich abgeschlossen werden müssen. Dies schützt davor, dass die eigene Kfz-Versicherung im Falle eines Unfalls teurer wird.
Weitere Hinweise vom R+V-Infocenter beinhalten, dass Fahranfänger auch auf privatem Gelände üben dürfen, solange der Grundstückseigentümer zustimmt. Voraussetzung ist jedoch, dass das Gelände nicht für die Allgemeinheit zugänglich ist und klar durch einen Zaun oder ähnliches abgegrenzt wird. Beim Üben auf Privatgrundstücken muss zudem ein privates Fahrzeug verwendet werden, da Mietwagen oder Carsharing-Fahrzeuge in der Regel nicht für solche Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von R+V Infocenter/ Veröffentlicht am 11.03.2025