Minijob Definition: Bedeutung und Anwendung

Ein Minijob bezeichnet eine geringfügige Beschäftigung, bei der der Arbeitnehmer regelmäßig nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient. Diese Form der Beschäftigung ist vor allem für Personen attraktiv, die nebenbei etwas Geld verdienen möchten, ohne dabei in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung zu gehen. Minijobs sind in verschiedenen Branchen möglich, wie beispielsweise im Einzelhandel, in der Gastronomie oder im Dienstleistungsbereich. Die Arbeitszeit bei einem Minijob ist in der Regel auf maximal 20 Stunden pro Woche begrenzt. Der Arbeitnehmer hat dabei Anspruch auf bestimmte soziale Leistungen, wie beispielsweise den Mindestlohn und den gesetzlichen Urlaubsanspruch.

Siehe auch  subjektiv Definition » Was bedeutet subjektiv?

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