Der Begriff „Großcousin“ bezeichnet einen männlichen Verwandten, der eine Generation über einem selbst steht und mit dem man eine gemeinsame Großeltern-Generation teilt. Es handelt sich dabei um den Sohn eines Onkels oder einer Tante, der wiederum eigene Kinder hat. Der Großcousin ist also ein Cousin zweiten Grades und steht in einer entfernteren Verwandtschaftsbeziehung als ein direkter Cousin ersten Grades. Die Bezeichnung „Großcousin“ wird vor allem im familiären Kontext verwendet, um die genaue Verwandtschaftsbeziehung zu verdeutlichen.