Der Begriff „legislative“ bezieht sich auf den gesetzgebenden Teil einer Regierung oder eines Staates. In diesem Zusammenhang umfasst die legislative Gewalt die Aufgabe, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Die legislative Gewalt ist in der Regel in einem Parlament oder einer ähnlichen Institution angesiedelt, in der gewählte Vertreter die Interessen der Bevölkerung repräsentieren und über Gesetzesvorlagen diskutieren und abstimmen. Die legislative Gewalt ist eine der drei Gewalten in einem demokratischen System, neben der Exekutive (Regierung) und der Judikative (Gerichte). Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung und Umsetzung von Gesetzen, die das Zusammenleben der Menschen regeln und den Rahmen für das staatliche Handeln setzen.