Das Wort „prädikat“ stammt aus der deutschen Grammatik und bezeichnet eine Wortart, die in einem Satz das Prädikat bildet. Das Prädikat ist ein wesentlicher Bestandteil eines Satzes und gibt Auskunft über die Handlung oder den Zustand des Subjekts. Es besteht in der Regel aus einem Verb und kann durch weitere Satzteile wie Objekte oder Adverbien ergänzt werden. Das Prädikat steht im Satz meistens an zweiter Stelle und bestimmt die Zeitform, die Person und die Anzahl des Subjekts. Es verleiht dem Satz somit eine Aussagekraft und ermöglicht es, Informationen über das Geschehen oder den Zustand im Satz zu vermitteln.