Rechtsfähigkeit Definition » Was bedeutet der Begriff?

Die Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie ist ein grundlegendes Prinzip des Rechts und ermöglicht es den Menschen und Organisationen, am Rechtsverkehr teilzunehmen und Rechtsgeschäfte abzuschließen. Natürliche Personen, also Menschen, sind grundsätzlich rechtsfähig und können somit selbstständig Rechte erwerben und Verpflichtungen eingehen. Juristische Personen, wie beispielsweise Unternehmen oder Vereine, werden durch die Rechtsfähigkeit erst zu eigenständigen Rechtssubjekten, die selbstständig handeln und vor Gericht auftreten können. Die Rechtsfähigkeit ist somit eine grundlegende Voraussetzung für die rechtliche Gleichstellung und Handlungsfähigkeit von Personen und Organisationen.

Siehe auch  Pathophysiologie Definition » Was ist Pathophysiologie und wie wirkt sie im Körper?

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