Tarifautonomie Definition » Was bedeutet der Begriff und welche Bedeutung hat er?

Die Tarifautonomie bezeichnet das Recht der Tarifvertragsparteien, also der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, eigenständig und unabhängig von staatlichen Eingriffen Tarifverträge auszuhandeln. Dabei geht es um die Festlegung von Arbeitsbedingungen wie Löhnen, Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen. Die Tarifautonomie ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialpartnerschaft und ermöglicht den Parteien eine eigenverantwortliche Gestaltung der Arbeitsbeziehungen. Sie gewährleistet eine gewisse Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der Tarifverträge an die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gleichzeitig dient sie als Instrument zur Konfliktlösung und zur Vermeidung von Arbeitskämpfen.

Siehe auch  Was ist Phänomen? - Definition und Benutzung

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