Ein Werkvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, bei der eine Partei (der Auftragnehmer) sich verpflichtet, ein bestimmtes Werk oder eine Dienstleistung zu erbringen, während die andere Partei (der Auftraggeber) sich verpflichtet, dafür eine Vergütung zu zahlen. Im Gegensatz zum Dienstvertrag liegt der Fokus beim Werkvertrag auf dem konkreten Ergebnis, das der Auftragnehmer liefern soll, und nicht auf der Art und Weise, wie er es erreicht. Der Werkvertrag regelt somit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung eines bestimmten Werkes oder einer Dienstleistung, wie zum Beispiel den Umfang der Leistung, den Zeitpunkt der Fertigstellung und die Höhe der Vergütung.