Eine juristische Person ist ein Rechtskonstrukt, das von der Rechtsordnung anerkannt wird und eigenständig Rechte und Pflichten haben kann. Im Gegensatz zur natürlichen Person, also einem Menschen, handelt es sich bei einer juristischen Person um eine Organisation oder Institution, die als eigenständige Rechtseinheit betrachtet wird. Beispiele für juristische Personen sind Unternehmen, Vereine, Stiftungen oder auch der Staat. Durch die Anerkennung als juristische Person können diese Organisationen eigenständig Verträge abschließen, Eigentum erwerben und veräußern sowie vor Gericht auftreten. Sie können somit wie eine natürliche Person handeln und sind rechtlich eigenständig.