Die Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, selbstständig und eigenverantwortlich Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sie ist ein rechtlicher Begriff und wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Um geschäftsfähig zu sein, muss eine Person das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Lage sein, die Tragweite ihrer Handlungen zu verstehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Minderjährige sind in der Regel nicht voll geschäftsfähig, es sei denn, sie handeln mit Zustimmung ihrer Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters. Die Geschäftsfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für den Abschluss von Verträgen und anderen rechtlichen Handlungen und dient dem Schutz der beteiligten Parteien.