Frist für Corona-Schlussrechnung endet am 30. September 2024

Bis zum 30. September 2024 haben Unternehmen, die bereits eine Fristverlängerung beantragt haben, die Gelegenheit, ihre Schlussabrechnung für die Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen. Andernfalls werden die vorläufig genehmigten Anträge storniert und die bereits ausgezahlten Hilfen vollständig zurückgefordert. Unternehmen, die bis zu diesem Datum keine Abrechnung einreichen, müssen die erhaltenen Fördermittel vollständig zurückzahlen. Dies betrifft die Überbrückungshilfe I bis IV sowie die November- und Dezemberhilfe.

Die Corona-Wirtschaftshilfen stellten während der Pandemie eine wesentliche Unterstützung für die hessischen Unternehmen dar und waren dringend notwendig. Das Hessische Wirtschaftsministerium betonte, dass im Interesse der hessischen Wirtschaft unnötige Rückforderungen vermieden werden müssen.

Derzeit sind nur etwa zwei Drittel der erwarteten Schlussabrechnungen eingegangen, und auch die Anzahl der eingereichten Unterlagen ist gering. Das Hessische Wirtschaftsministerium sowie die Bewilligungsstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Gießen fordern deshalb eindringlich dazu auf, die Frist bis zum 30. September zu nutzen und die noch ausstehenden Schlussabrechnungen in den kommenden Wochen einzureichen. Eine weitere Fristverlängerung werde es nicht geben.

Besonders nachdrücklich wird an alle Unternehmen appelliert, die bisher keine Fristverlängerung bis zum 30. September beantragt haben, sich umgehend um die Schlussabrechnung zu kümmern und Kontakt zur Bewilligungsstelle des Landes Hessen aufzunehmen. Für diese Unternehmen sind die Einreichungsfristen bereits abgelaufen. In den letzten Wochen wurden nochmals Erinnerungsschreiben an alle Betroffenen versandt.

Hintergrund:

Die Verpflichtung zur Einreichung einer Schlussabrechnung besteht für die Programme Überbrückungshilfe I bis IV sowie die November- und Dezemberhilfe. In Hessen wurden im Rahmen dieser Hilfen rund fünf Milliarden Euro an Fördergeldern ausgezahlt.

Aufgrund der damals schwierigen Lage war es möglich, Anträge zunächst auf Basis von Prognosen zu stellen. Um eine schnelle und unbürokratische Auszahlung der Gelder zu gewährleisten, wurden vorläufige Bewilligungsbescheide erlassen. Mit der Schlussabrechnung wird nun die endgültige Höhe der Förderung ermittelt und die endgültige Genehmigung der Fördermittel erfolgt.

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Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land Hessen/ Veröffentlicht am 15.08.2024